Um aus der BRD auszusteigen, ist es auch notwendig, eine Willenserklärung zur Personenstands-Änderung zu proklamieren. Viele haben dies bereits in Verbindung mit iherer Proklamation zur staatlichen Selbstverwaltung zusammen verschickt.
Darüber hinaus, ist es sinnvoll und nötig, alle Unterschriften von den Ämetern (Standesamt, Finanzamt, Amtsgericht, usw.) zu annulieren, die man jemals geleistet hat in Verbindung mit Ausweispapieren und anderen Urkunden oder Schriftstücken.
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Sollten Sie sich jemals mit dem Gedanken anfreunden, die Steuerzahlungen einzustellen oder von den staatlichen Stellen Aufklärungen einzufordern oder gar einzelne Personen in öffentlichen Stellen zur Rede zu stellen wegen ihrer ach so dreisten Art und Weise oder überhaupt in einem Gerichtssaal als Angeklagter erscheinen zu müssen, und den Richter und die Staatsanwaltschaft des Amtsmissbrauchs bezichtigen, dann sollten Sie vorher eine Patientenverfügung anfertigen.
Hier ist es auch ratsam, von Ihrem Hausarzt ein Attest einzuholen, das bestätigt, dass Sie voll geschäftsfähig sind. Beides, die Patientenverfügung und das Attest, sollten Sie dann notariell beglaubigen lassen und in der Bundesnotarkammer hinterlegen.
WILLENSERKLÄRUNG UND URKUNDE
Register-Nummer: selbst vergeben
Der Mensch,
Vorname Familienname,
frei geboren am XX.XX.XXXX
in Ort im Freistaat XXXXXXXXXX
erklärt hiermit, (mehr …)